Auch wenn das Wettbewerbsrecht ein wenig außerhalb der Kernkompetenz des Patentanwalts liegt, weist es zahlreiche Parallelen zum Immaterialgüterrecht auf und sollte auch bei der Beurteilung von klassischen Verletzungssituationen keinesfalls vernachlässigt werden. Seit wenigen Jahren sind auch die Geschäftsgeheimnisse durch das Wettbewerbsrecht in einer Weise geschützt, die den klassischen Immaterialgüterrechten (Patent/Marke/Muster) stark ähnelt. Diese werden gerade im Bereich der Technik vermehrt eingesetzt und stellen damit eine Ergänzung bzw Alternative zum klassischen Patentschutz dar.