Die Nichtigerklärung von Patenten sowie die Löschung von Marken sind streitige Verfahren zwischen zwei Parteien, die in die ausdrückliche Zuständigkeit des Patentamts fallen. Diese und weitere Ansprüche werden im sogenannten Anfechtungsverfahren durch die Nichtigkeitsabteilung entschieden, das viele Gemeinsamkeiten mit einem zivilgerichtlichen Verfahrens aufweist, jedoch auch viele Unterschiede. Das Seminar behandelt ausführlich die Parteienschriftsätze und geht auf einzelne Themen wie Säumnis, Verfahrenskosten und -sicherheit, das Vorverfahren und die Beweisaufnahme, das Erlöschen des Schutzrechts während des Anfechtungsverfahrens sowie und die Änderung des Patents ein.
Schwerpunkte des Seminars:
* Diskussion der Rechtsbeständigkeit von Patenten und einer Marken
* Ausarbeitung und Beantwortung eines Nichtigkeitsantrags
* Beweisvorbringen und Beweiswürdigung
* Änderung von Patentansprüchen im Nichtigkeitsverfahren
Dieser Kurs ist entgeltpflichtig. Bitte bezahlen Sie das Teilnahmeentgelt, um in den Kurs eingeschrieben zu werden.
Entgelt: EUR 200,00