Die Nichtigerklärung von Patenten sowie die Löschung von Marken sind streitige Verfahren zwischen zwei Parteien, die in die ausdrückliche Zuständigkeit des Patentamts fallen. Diese und weitere Ansprüche werden im sogenannten Anfechtungsverfahren durch die Nichtigkeitsabteilung entschieden, das viele Gemeinsamkeiten mit einem zivilgerichtlichen Verfahrens aufweist, jedoch auch viele Unterschiede. Das Seminar behandelt ausführlich die Parteienschriftsätze und geht auf einzelne Themen wie Säumnis, Verfahrenskosten und -sicherheit, das Vorverfahren und die Beweisaufnahme, das Erlöschen des Schutzrechts während des Anfechtungsverfahrens sowie die Änderung des Patents ein.
Diskussion der Rechtsbeständigkeit von Patenten und einer Marken
Ausarbeitung und Beantwortung eines Nichtigkeitsantrags
Beweisvorbringen und Beweiswürdigung
Änderung von Patentansprüchen im Nichtigkeitsverfahren
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