Grundsätzlich ist nur der Erfinder berechtigt, für seine Erfindung ein Patent einzureichen. Anmeldungen der Erfindung, die durch nichtberechtigte Dritte erfolgen, können diesen wieder aberkannt und auf den wahren Berechtigten übertragen werden. In diesem Seminar werden die wesentlichen Tatbestände der Aberkennung sowie konkrete Fragen der Beweislast näher behandelt.
Beurteilung der Erfinderschaft und Berechtigung zur Anmeldung
Ausarbeitung und Beantwortung eines Aberkennungsantrags
Würdigung und Vorbringen von Beweismitteln im Anerkennungsstreit
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