Um vor dem Patentamt rechtswirksame Handlungen in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte setzen zu können, ist es erforderlich, als Inhaber in das Patentregister eingetragen zu sein. Daher sollte ein Erwerber seine Schutzrechte beim Patentamt registrieren lassen. Neben der Registrierung sind auch noch andere Eintragungen, zB von Lizenzen und Pfandrechten, möglich, die bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Seminar behandelt neben den nationalen Schutzrechten auch die Situation bei Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern, Europäischen Patenten (und Anmeldungen) sowie bei internationalen Patentanmeldungen und Markenregistrierungen.
Umschreibung von gewerblichen Schutzrechten beim Patentamt
Erstellen und Prüfen von Übertragungsdokumenten
Eintragung von Lizenz- und Pfandrechten
Zivilrechtliche Konsequenzen der Eintragung
Anknüpfung und Zuständigkeit bei internationalen Schutzrechten
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