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Berechtigung zur Anmeldung einer Erfindung
Ausbildungskurs für Patentanwaltsanwärterinnen und Patentanwaltsanwärter 20/21
Preview Course

Trainer/in: Gerd HübscherTrainer/in: Michael Stadler

Berechtigung zur Anmeldung einer Erfindung

Zeit: 23. Oktober 2020, 14:00-17:00
Ort: Online über Zoom

Grundsätzlich ist nur der Erfinder berechtigt, für seine Erfindung ein Patent einzureichen. Anmeldungen der Erfindung, die durch nichtberechtigte Dritte erfolgen, können diesen wieder aberkannt und auf den wahren Berechtigten übertragen werden. In diesem Seminar werden die wesentlichen Tatbestände der Aberkennung sowie konkrete Fragen der Beweislast näher behandelt.

Schwerpunkte des Seminars:

* Beurteilung der Erfinderschaft und Berechtigung zur Anmeldung

* Ausarbeitung und Beantwortung eines Aberkennungsantrags

* Würdigung und Vorbringen von Beweismitteln im Anerkennungsstreit

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Dieser Kurs ist entgeltpflichtig. Bitte bezahlen Sie das Teilnahmeentgelt, um in den Kurs eingeschrieben zu werden.

Entgelt: EUR 200,00

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