In diesem Seminar werden die verfahrensrechtlichen Aspekte der Erlangung und Verteidigung von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern besprochen. Das Seminar widmet sich auch den Besonderheiten des Verfahrens bei internationalen Markenregistrierungen und Mustern.
Trotz des erfolgreichen Abschlusses des Anmeldeverfahrens bleiben Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht unanfechtbar. Vielmehr können diese weiterhin mit unterschiedlichen Anträgen (Verfall, Nichtigkeit) beseitigt werden. Das Seminar behandelt die Verfalls- und Nichtigkeitsverfahrenund geht schließlich auch auf den Rechtsschutzes bei den Beschwerdekammern und beim Gerichtshof ein.
Schwerpunkte des Seminars:
* Ausarbeitung und Beantwortung von Widersprüchen und Nichtigkeitsanträgen
* Nachweis der Benutzung, der Bekanntheit der erworbenen Unterscheidungskraft
* Verfahren bei besonderen Markenarten (Kollektiv, Gewährleistungsmarken)
* Ausarbeitung und Beantwortung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des EuIPO
Dieser Kurs ist entgeltpflichtig. Bitte bezahlen Sie das Teilnahmeentgelt, um in den Kurs eingeschrieben zu werden.
Entgelt: EUR 375,00