In diesem Seminar werden die verfahrensrechtlichen Aspekte der Erlangung und Verteidigung von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern besprochen. Das Seminar widmet sich auch den Besonderheiten des Verfahrens bei internationalen Markenregistrierungen und Mustern. Trotz des erfolgreichen Abschlusses des Anmeldeverfahrens bleiben Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht unanfechtbar. Vielmehr können diese weiterhin mit unterschiedlichen Anträgen (Verfall, Nichtigkeit) beseitigt werden. Das Seminar behandelt die Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren und geht auch auf den Rechtsschutzes bei den Beschwerdekammern und beim Gerichtshof ein.
Ausarbeitung und Beantwortung von Widersprüchen und Nichtigkeitsanträgen
Nachweis der Benutzung, der Bekanntheit der erworbenen Unterscheidungskraft
Verfahren bei besonderen Markenarten (Kollektiv, Gewährleistungsmarken)
Ausarbeitung und Beantwortung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des EUIPO
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