Das Diensterfinderrecht schafft einen Ausgleich zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, wenn der Dienstnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses eine Erfindung gemacht hat. Dem Dienstgeber kommt in diesem Fall das Recht zu, die Erfindung in Anspruch zu nehmen und selbst eine Patentanmeldung einzureichen; dem Dienstnehmer kommt ein Anspruch auch angemessene Vergütung zu. Das Seminar behandelt neben dem Diensterfindungsbegriff praktisch Fragen von Meldung und Inanspruchnahme sowie Methoden zur Berechnung von Vergütungen.
Schwerpunkte des Seminars:
* Beurteilung von diensterfinderrechtlichen Regelungen in Dienstverträgen und Kollektivverträgen
* Meldung und Inanspruchnahme von Erfindungen
* Berechnung der Diensterfindervergütung
Dieser Kurs ist entgeltpflichtig. Bitte bezahlen Sie das Teilnahmeentgelt, um in den Kurs eingeschrieben zu werden.
Entgelt: EUR 200,00